Was ist ein Wahlarzt?
Bei vom Wahlarzt erbrachten Leistungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Rückvergütung. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist Ihnen Ihre Krankenversicherung den zustehenden Rückerstattungsbetrag nach entsprechender Bearbeitung. Bei Barbezahlung übernehmen wir gerne für Sie die Rückerstattungsformalitäten.
Detaillierte Rechnung
Wir informieren Sie gerne mit einer detaillierten Rechnung über die erbrachten Leistungen und sichern Ihnen damit gleichzeitig den größtmöglichen Rückersatz.
Wahlarztrezept
Wie beim Kassenarzt ermöglicht Ihnen auch das Wahlarztrezept den direkten Bezug des verschriebenen Medikamentes bei jeder Apotheke.
Über die wahlärztlichen Ordinationen haben Sie selbstverständlich Zugang zu sämtlichen weiteren medizinischen Versorgungseinrichtungen.
Quelle: Ärztekammer für Vorarlberg